Das Vereinsgelände und die Vereinsgebäude werden durch Videoaufnahmen überwacht!
Die Videoüberwachung erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs 1 lit. f DSGVO. Hierbei stehen der Schutz des Eigentums (Diebstahl, Vandalismus etc), Einbruchsprävention und -aufklärung, Wahrung des Hausrechtes und Sicherheit von Mitgliedern und Gästen im Vordergrund.
Es werden keine Tonaufzeichungen gemacht und die Aufzeichungen nach spätestens 7 Tagen gelöscht, sofern keine besonderen Vorkommnisse vorliegen.
Im Falle rechtwidrigen Handels können die Aufzeichungen an die entsprechenden Behörden weitergegeben werden.